Die
Wohlverhaltensperiode
Phase 4: Die Wohlverhaltensperiode
Der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens schließt sich die
Wohlverhaltensperiode an
(auch Treuhandperiode genannt), sobald das Gericht die
Restschuldbefreiung
angekündigt hat. Sie dauert jetzt sechs Jahre (bei Schuldnern, die
bereits vor
dem 1.1.1997 zahlungsunfähig waren, dauert sie nur fünf Jahre). Während
dieser
Zeit ist der Insolvenzverwalter (Treuhänder) Ihr stetiger
Ansprechpartner.
In dieser
Wohlverhaltensperiode haben Sie Auflagen zu erfüllen, wie z.B.
- Verpflichtung,
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben
- bei
Arbeitslosigkeit sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen (Nachweise
über
Bemühungen müssen jederzeit belegt werden können: Inserate,
Bewerbungen,
Ablehnungsschreiben etc.)
- jede
zumutbare Arbeit anzunehmen, auch berufsfremde, auswärtige, Aushilfs-
und
Gelegenheitsarbeiten ebenso wie Weiterbildungen
- Abtretung
des pfändbaren Teils seines Einkommens an den gerichtlich bestellten
Treuhänder, der wiederum die Gelder an die Gläubiger verteilt
- keine
Aufnahme neuer Schulden
- Meldepflicht
an den Treuhänder bei Wohnungswechsel
- Meldepflicht
an den Treuhänder bei Arbeitplatzwechsel
- Absprache
mit dem Treuhänder bei größeren Ausgaben/Anschaffungen
Sie können in dieser Zeit
auch eine selbstständige
Tätigkeit beginnen, wenn das mit dem Treuhänder abgestimmt ist. Dabei
muss
gewährleistet sein, dass die Gläubigerforderungen genau so befriedigt
werden,
als wären Sie in einem abhängigen Arbeitsverhältnis.
TIPP: Nehmen Sie es genau
mit den o.g. Pflichten! Bei einem
Verstoß kann das Gericht schon
während der Wohlverhaltensperiode die so
wichtige Restschuldbefreiung verweigern.
Arbeitslosigkeit während der
Wohlverhaltensphase
Werden Sie
während der Wohlverhaltensperiode arbeitslos, müssen Sie sich sofort
arbeitslos
melden. Und Sie müssen den Treuhänder sofort informieren – am besten
noch vor
Eintritt der Arbeitslosigkeit. In diesem Fall ist eine Verringerung
oder
Verzögerung der monatlich an ihn abzuführenden Beträge nach Absprache
möglich.
Ferner
sind Sie verpflichtet, sich sofort und aktiv um eine neue Arbeitsstelle
zu
bemühen. Das muss nachweisbar sein! Sie dürfen keine zumutbare Arbeit
ablehnen.
Ansonsten wird Ihnen das als Pflichtverletzung ausgelegt, was zur
Verweigerung
der für einen Neustart so wichtigen Restschuldbefreiung führt. Bruch
des
Wohlverhaltens, also Pflichtverletzungen werden immer als Schädigung
des
Insolvenzgläubigers ausgelegt.
Wohlverhaltensperiode und Unterhalt
Kommen Sie
Ihren laufenden Unterhaltsverpflichtungen während der
Wohlverhaltensperiode
gewissenhaft nach. Sie wissen ja, dass neue Schulden die
Restschuldbefreiung
aufs Spiel setzen. Alte Unterhaltsverpflichtungen werden im Zuge des
Schuldenbereinigungsplans teilweise getilgt und der Rest schließlich
erlassen.
SEHR
WICHTIG:
Abtretungen
erhalten in den ersten zwei Jahren der Wohlverhaltensperiode noch ihre
Gültigkeit. (Pfändungen dagegen werden mit Eröffnung des
Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens innerhalb eines Monats unwirksam!
Bereits laufende Pfändungen müssen eingestellt werden. Auch sonstige Zwangsvollstreckungsversuche
einzelner Gläubiger sind unzulässig! Der Schuldner hat
Vollstreckungsschutz.)
Wohlverhaltensperiode und Erbschaft
Ein
Schuldner, der während der Wohlverhaltensperiode Vermögen erbt, muss
dies nicht
komplett abgeben zum Ausgleich der Restschuld, sondern nur zu 50%. Die
andere
Hälfte fällt an den Schuldner zur freien Verfügung. Verschweigen einer
Erbschaft ist eine Obliegenheitsverletzung und führt unweigerlich zur
Verweigerung der Restschuldbefreiung.
Gewinnt der
Schuldner dagegen im Lotto und dergleichen, darf er dieses Geld zu 100%
behalten, auch Millionengewinne! Auch jede
Art von Geldgeschenken müssen nicht mit den Gläubigern geteilt werden.
Schuldner-Rabatte im 5. und 6 Jahr
Die
Wohlverhaltensperiode ist keine leichte Zeit, da sie sich über mehrere
Jahre
erstreckt und da der Schuldner nicht die üblichen Freiheiten genießt,
sondern
harte Auflagen erfüllen muss. Außerdem und vor allem verfügt der
Schuldner nur
über ein Einkommen, das ihm das Existenzminimum sichert.
Um die
Motivation des Schuldners zu erhöhen, bekommt er – wenn er sich die
ersten vier
Jahre tadellos verhalten hat – im 5. Jahr 10% Ermäßigung auf sein
gepfändetes
Einkommen. Im 6. Jahr sogar 15% (eventuell noch offene gestundete
Verfahrenskosten werden allerdings zuvor abgezogen).
Am Ende der
Wohlverhaltensperiode verkündet das Gericht die Restschuldbefreiung,
falls der
Schuldner alle Bedingungen erfüllt hat und falls kein
Insolvenzgläubiger
Versagungsgründe geltend macht.
Wie lange dauert die
Wohlverhaltensperiode?
Nach
der
neuen Insolvenzordnung, die zum 1.12.2001 in Kraft trat, beträgt sie
sechs
Jahre.
Für
Altfälle, also für Schuldner, die bereits vor dem 1.1.1997
zahlungsunfähig
waren, betrug sie übrigens nur fünf Jahre.
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HIER GEHT ES ZU:
Phase 2 (Gerichtlicher Einigungsversuch)
HIER GEHT ES ZU: Phase 3 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
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GEHT ES ZU: Phase 5 (Die Restschuldbefreiung)

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