Entschuldung via Österreich
Der
Privatkonkurs ist in Österreich schon seit 1995 möglich. Das Verfahren
ist dem
deutschen ziemlich ähnlich. So kennt es unter anderem auch eine
Wohlverhaltensphase, schreibt einen außergerichtlichen
Ausgleichsversuch vor,
hat einen gerichtlichen Zahlungsplan usw.
Im Vergleich zum anderen
Blitzentschuldungsparadies
Großbritannien hat Österreich zwei unschlagbare Vorteile:
- keine Sprachbarriere
- niedrigere
Lebenshaltungskosten
Bei Verbindlichkeiten bis
zu 200.000 Euro ist Österreich
allemal eine Überlegung wert; natürlich ist auch hier eine
Wohnsitz-Verlagerung
zwingende Voraussetzung.
Interessant ist, dass man
– je nach Quote, die man den
Gläubigern anbietet – die Restschuldbefreiung auch um Jahre früher
bekommen
kann. Die Spanne schwankt demnach zwischen einem und sieben Jahren,
kann also
ebenfalls erheblich kürzer sein als in Deutschland, in seltenen Fällen
auch
länger.
Bei guter antwaltlicher
Betreuung kann das Verfahren sogar
deutlich unter 12 Monaten beendet werden!
So kennt in Österreich
man den so
genannten gerichtlichen Zwangsvergleich. Demnach kann ein
Insolvenzverfahren
beendet werden, wenn der Schuldner seinen Gläubigern in einem
überschaubaren
Zeitraum mindestens 10% (!) bezahlt. Bei einer Quote von 20% kann das
verschuldete Unternehmen weitergeführt werden.
Einen guten
Überblick über das Verfahren gewinnen Sie auf folgender Website:
http://www.solventec.com/doc/insoaustria.pdf
WEITERLESEN:
Entschuldung via Frankreich
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Entschuldung via Großbritannien
WEITERLESEN: Vorsicht! Unseriöse Dienstleister
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Entschuldung in 3 Monaten

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