Eidesstattliche Versicherung /
Vermögensauskunft beschleunigen
Früher hieß es
Offenbarungseid, später wurde es in Eidenstattliche Versicherung
umgetauft, seit
2013 ist es die Vermögensaufkunft: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung
macht der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher Angaben, welche
Vermögensgegenstände er besitzt, in die der Gläubiger gegebenenfalls
vollstrecken kann.
Viele
Menschen fürchten den "Offenbarungseid" wie eine ansteckende Krankheit.
Sie
glauben, das sei ihr persönlicher Weltuntergang und versuchen deshalb,
sich ihm
so lange wie möglich zu entziehen.
Wenn man
aber mit „Schuldenprofis“ über ihre einschlägigen Erfahrungen spricht,
macht
man eine überraschende Erkenntnis:
Die
Vermögensauskunft ist
nicht der Anfang vom Ende,
sondern der Anfang eines Neubeginns!
Wieso das?
Nun, um das zu verstehen, müssen Sie sich kurz in die Lage eines
Gläubigers
versetzen:
Da ist
jemand, der ihm Geld schuldet, viel Geld vielleicht sogar. Erst ging
alles
planmäßig, dann gab es Verzögerungen und Stockungen und schließlich
floss gar
kein Geld mehr zurück.
Der
Gläubiger war anfangs fest entschlossen, an sein Geld zu kommen und zog
alle
Register: Mahnen, drohen, verhandeln, mal freundlich, mal weniger
freundlich.
Er suchte fachliche (anwaltliche) und staatliche (gerichtliche)
Unterstützung.
Er beauftragte Inkassobüros und Gerichtsvollzieher, aber das Ende vom
Lied war,
dass seine einst hohe Motivation zusammenschmolz wie ein Eisberg im
Sommer.
Die
Pfändungen brachten schon nicht viel ein und deckten kaum die Kosten.
Und nun
hat der Schuldner sogar die Vermögensaufkunft (VA) abgegeben – woraus
unzweideutig zu entnehmen ist, dass er wirklich vermögenslos ist. Dass
sich
dies in den nächsten 30 Jahren grundlegend ändert, ist eher
unwahrscheinlich.
Der
Gläubiger hat seine Forderung schon total abgeschrieben, als sich der
Schuldner
wieder bei ihm meldet. Überraschenderweise möchte er die leidige
Angelegenheit
endlich aus der Welt schaffen und bietet einen Vergleich an: Er könne –
von
Verwandten oder einem neuen Partner unterstützt – eine Summe X anbieten
gegen Herausgabe
des Schuldtitels. Zwar ist der angebotene Betrag nur ein Bruchteil der
ursprünglichen Forderung, aber der Gläubiger hat ja gar nicht mehr
damit
gerechnet. Und außerdem kommt ihm das Geld gerade recht, weil… Man muss
die
Realität akzeptieren; der Spatz in der Hand ist real, die Taube auf dem
Dach
eine vielleicht 30-jährige
Illusion.
Das Ende
vom Lied ist: Der Gläubiger willigt meistens ein. Viele Ex-Schuldner
berichten
übereinstimmend, dass Gläubiger nach einer VA viel umgänglicher,
freundlicher,
kompromissbereiter sind als je zuvor. Auf einmal ist alles
einvernehmlich
möglich…
Es sollte
Ihnen nun wohl klar sein, dass eine Vermögensaufkunft vorteilhaft sein kann.
Womöglich wollen Sie ihn jetzt eher gleich als später ablegen. Auch das
geht.
Ich verrate Ihnen, wie. Sie müssen auf keinen Gläubiger warten, Sie
können das
Verfahren selbst beschleunigen:
! TRICK
Ein
Verwandter oder guter Freund hat Ihnen Geld geliehen? Dann verabreden
Sie mit
ihm, dass er einen Mahnbescheid beantragt und nach Erhalt des Urteils
(Titels)
eine Pfändung durchführen lässt. Falls diese fruchtlos ist, beantragt
er, dass
Sie die Vermögensaufkunft ablegen. Sobald das
geschehen ist, steigen
Ihre Verhandlungschancen. Wenn der Vergleich zustande kam, beantragen
Sie
wieder die Löschung aus Schuldnerverzeichnis und SCHUFA – fertig ist
der
Neustart.
Ach, Sie
haben niemand Nahestehenden, dem Sie Geld schulden? Dann habe ich noch
einen
Tipp für Sie:
! TRICK
Das
Finanzamt, dein Freund und Helfer. Haben Sie dort nämlich
vollstreckbare
Steuerschulden, dann können Sie selbst die Vermögensaufkunft
beantragen! Nirgendwo geht’s schneller.
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