Schulden muss man nicht mit heiraten
Wer
beabsichtigt zu heiraten, schaut sich seinen zukünftigen Ehepartner in
der
Regel genau an. Es empfiehlt sich aber, seine/ihre Vergangenheit auch
aus einem
besonderen Blickwinkel zu betrachten:
Drum prüfe,
wer sich ewig bindet,
ob
sich da
nicht Altlast findet.
Mit anderen
Worten: Bringt der/die Zukünftige Schulden mit in die Ehe? Bei aller
Liebe,
aber dieses Thema sollte angesprochen – und geklärt werden. Denn hier
können in
der Zukunft einmal große Probleme lauern. Wer konsequent clever
Schulden
vermeiden will, sollte sich absichern.
Was für
frisch Verliebte undenkbar ist, kann in ein paar Jahren bittere
Realität
werden: In Deutschland wird jede zweite Ehe geschieden. Alles Leute,
die einmal
so verliebt ineinander waren... Die Wahrscheinlichkeit, dass es auch
Sie
trifft, beträgt 50%. Und dann ist es gut, man hatte damals vorgesorgt.
Wie kann
man sich absichern?
Wenn Ihr
Ehepartner Schulden mit in die Ehe bringt, sollten Sie unbedingt einen
notariellen Ehevertrag abschließen! Andernfalls haben Sie später
Nachteile bei
Unterhalt und/oder Zugewinn.
Zwar ist es
richtig, dass Sie nicht für Schulden aufkommen müssen, die Ihr
Ehepartner in
die Ehe mitgebracht hat, aber indirekt zahlen Sie im Falle einer
Scheidung doch
dafür, wie Sie nachfolgend sehen werden.
Beispiel
Unterhalt:
Zum
Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung zahlt der Ehegatte noch Raten für
Schulden, die er in die Ehe mit eingebracht hatte. Von seinem
Monatseinkommen
wird zunächst die Kreditrate abgezogen und danach erst der Unterhalt
errechnet.
Klar, dass dieser dadurch niedriger ausfällt.
Beispiel
Zugewinn:
Wenn
die
Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie automatisch im
gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Falle
einer Scheidung wird verglichen, welches Vermögen hatte jeder
Ehepartner sowohl
am Beginn als auch am Ende der Ehe. Etwaiger Zugewinn muss geteilt
werden.
Der Mann
hatte 0,00 Euro Vermögen, aber einen Kredit über 20.000 Euro.
Die Frau
hatte ebenfalls 0,00 Euro Vermögen und keinen Kredit.
Der
Vermögensstand der Frau bei Ehebeginn ist also 0,00 Euro.
Der
Vermögensstand des Mannes bei Ehebeginn ist minus 20.000 Euro. Das wird
aber
auch als 0,00 bewertet, da Minusbeträge nach dem Gesetz immer auf null
gesetzt werden.
Bei
Scheidung hatte die Frau Ersparnisse von 5.000 Euro.
Der Mann
hatte selbst auch 5.000 Euro Ersparnisse, aber auch noch 8.000 Euro
Restschulden: 5.000 minus 8.000 = minus 3.000 Euro = 0,00 Euro, da wie
gesagt
Minusbeträge immer auf null gesetzt werden.
Nun muss
der Zugewinn ausgeglichen werden: Die Frau hat 5.000 Euro Zugewinn in
der Ehe
erwirtschaftet, der Mann hat laut Gesetz 0,00 Euro Zugewinn. Also
werden die
5.000 Euro der Ehefrau geteilt, damit jeder den gleichen Zugewinn hat.
Sie muss
nun 2.500 Euro an den Mann abgeben. So will es das Gesetz, auch wenn
Sie das
womöglich für unfair halten.
Hätte man
aber einen Ehevertrag gemacht (was auch im Nachhinein noch möglich
ist), könnte
die Frau die 5.000 für sich behalten!
So hilft
ein Ehevertrag, clever Schulden zu vermeiden.

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