Vergleich macht reich - Teil 2
Tipps und Tricks
Verlangen Sie vom
Gläubiger, vom
Inkassounternehmen, von der Bank oder von wem auch immer auf jeden Fall
eine
„Aufstellung der Abrechnung“. Das ist Ihr gutes Recht.
Daneben kostet sie oft
viel Zeit zu erstellen.
Und drittens ist sie häufig fehlerhaft, so dass Sie sie
leicht zerpflücken können.
Offerieren
Sie ein möglichst geringes erstes Vergleichsangebot. Etwas drauf packen
können
Sie immer noch.
Gleiches gilt bei Monatsraten. Manchmal hat man Glück und
Gläubiger akzeptieren das schon, wie Schuldner aus eigener Erfahrung
berichten.
Auch den
Zahlungsbeginn können Sie versuchen, so weit wie möglich in die Zukunft
zu
legen (in 3 oder 6 Monaten oder gar in einem Jahr?), weil z.B. eine
ältere
Vereinbarung erst noch erfüllt werden muss.
Sachbearbeiter
in Großunternehmen wechseln oft. Das kann von Vorteil sein, wenn der
Neue
weniger stur ist. Oder Sie verhandeln mit seinem Chef direkt.
Unkonventionelle
Wege, Liquidität zu schaffen
Mit einer
Ratenzahlung, die über dem pfändbaren Satz liegt, kann man immer
versuchen zu
operieren. Aber dann ist man immer noch sechs Jahre lang, nämlich für
die Dauer
der Ratenzahlung, nicht wirklich frei, wenn man auch nicht mehr unter
der
Aufsicht eines Treuhänders steht.
Erfolgversprechender
ist stets, eine größere Summe als Einmalzahlung anzubieten, sich damit
quasi
per sofort freizukaufen.
Doch woher
nimmt der klamme Schuldner mehrere Tausend Euro? Da muss man kreativ
sein:
- Vielleicht
gibt’s noch irgendwo einen „Notgroschen“, den man jetzt – ganz oder
teilweise –
sinnvoll einsetzen kann.
- Vielleicht
ist jemand aus dem Familien- oder Verwandtenkreis bereit, ein kleines
(zinsloses?) Darlehen zu gewähren.
- Vielleicht
ist eine Steuerrückerstattung in Aussicht?
- Vielleicht
lässt sich eine steuerfreie Schenkung eines zukünftigen Erblassers
arrangieren?
- Vielleicht
kann man einen Teil seines Erbteils schon vorab bekommen?
- Vielleicht
existiert eine Lebensversicherung, die man verkaufen kann?
Mit
Lebensversicherung verkaufen, meine ich nicht, sie zu kündigen und sich
den
Rückkaufswert auszahlen zu lassen, denn dabei kommt zu wenig heraus.
Besser ist
es, sie ungekündigt weiterzuverkaufen. Dafür gibt es
Spezial-Unternehmen, die
Ihnen eine lukrative Alternative bieten und einen höheren Barwert als
bei einer
Kündigung zahlen. Bis zu 15% mehr können drin sein. Oft bleibt der
Versicherungsschutz sogar erhalten.
Die
cash.life AG war der erste Anbieter in Deutschland; mittlerweile gibt
es
zahlreiche weitere. Auswahl, die Sie im Internet problemlos ergoogeln
können.
Was kann
der Schuldner machen, der keine Lebensversicherung zu verkaufen hat und
auch
keine Verwandten besitzt, die ihm etwas vererben oder verleihen können?
Wenn der
Schuldner nicht mehr als 3.500 Euro braucht als Kapital, das die
Gläubiger
akzeptieren würden für einen außergerichtlichen Vergleich, könnte er es
sich
bei einer Bank leihen. Unter der Voraussetzung, dass man sich mit
maximal 3.500
Euro freikaufen könnte von den restlichen Verpflichtungen, wäre es
überlegenswert, ob man nicht doch noch einmal einen Kredit aufnehmen
sollte.
Aber wer
sollte einem insolventen Schuldner weiteres Geld leihen? In Deutschland
sicherlich nicht eine einzige Bank. Aber in der Schweiz besteht die
Möglichkeit
ohne SCHUFA- und Bankauskunft! Natürlich
werden Bedingungen gestellt:
- Sie
müssen Arbeitnehmer sein.
- Sie
wohnen und arbeiten in Deutschland.
- Sie
sind seit mindestens 12 Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis.
- Das
Nettoeinkommen muss mindestens 1.000 Euro betragen.
- Sie
sind Deutscher.
- Sie
sind zwischen 18 und 55 Jahre alt.
- Sie
haben momentan keine Kredite in der Schweiz laufen.
- Es
gibt momentan keine Pfändungen/Abtretungen.
Wer diese
Voraussetzungen erfüllt, hat eine große Chance, seine Verbindlichkeiten
per
Vergleich drastisch zu senken. Beispiel:
Angenommen,
Sie haben 30.000 Euro Schulden und bieten Ihrer Gläubigergemeinschaft
10%
Sofortzahlung an, wenn diese auf die restlichen 90% verzichtet.
Weiter
angenommen, die Gläubiger sind damit einverstanden, weil sie sehr
frustriert
sind, da sie glauben, dass bei Ihnen „nichts zu holen“ ist. 10% sofort
sind
besser als 100% in 30 Jahren, wenn überhaupt, sagen sich viele.
Durch einen
erfolgreichen Vergleich werden Sie wieder liquide, weil keine
Pfändungen zu
bedienen und keine Monatsraten zu zahlen sind (außer 40 Raten à 107,60
Euro
monatlich für das schweizer Darlehen).
So, jetzt
möchten Sie noch wissen, wo man diesen schweizer Kredit bekommen kann?
Ich will
Ihnen die Adresse nachstehend verraten, wobei das Gute dabei ist, dass
es sich
um einen Direktkontakt handelt mit
fast 40-jähriger Geschäftserfahrung. Teure Vermittler sind
nicht
zwischengeschaltet; somit entfallen auch die sonst üblichen Kosten für
die
Vermittlungsgebühr! Informieren
Sie sich HIER
Wenn alle
einverstanden sind, wird ein durch Ihren Rechtsanwalt ausgearbeiteter
Vergleichvertrag geschlossen. Das Geld fließt an die Gläubiger, worauf
diese im
Gegenzug alle Vollstreckungstitel herausgeben müssen. Damit kann
niemand mehr
Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Daraus
folgt weiter, dass Ihre Negativ-Einträge in der SCHUFA und im
amtgerichtlichen
Schuldnerverzeichnis sofort gelöscht werden. Sie sind wieder „sauber“.
Stiftungen, die Geld zu Umschuldung leihen
oder schenken
Wenig bekannt
ist, dass es in Deutschland schon seit Jahrzehnten Stiftungen gibt, die
bestimmte
Personengruppen aktiv unterstützen, drückende Schulden abzubauen, indem
sie Umschuldungsdarlehen, Bürgschaften
zu Umschuldungsdarlehen oder
sogar nicht rückzahlbare Zuwendungen für Umschuldungsdarlehen gewähren!
Natürlich
müssen bestimmt Voraussetzungen erfüllt sein. Die Details erfahren Sie
von den
unten genannten Stiftungen.
Zielgruppe
Straffällige:
Stiftung
„Resozialisierungsfond für
Straffällige“
Luisenstr.
13
65185 Wiesbaden
(in anderen
Bundesländern gibt es eventuell ähnliche sog. „Reso-Fonds“. Auskünfte
über das jeweilige Justizministerium)
Zielgruppe
ehemalige Drogenabhängige und Suchtkranke:
Stiftung
Integrationshilfe für ehemals Drogenabhängige e.V.
Marianne-von-Weizsäcker-Fond
Grünstr. 99
59065 Hamm
Inwieweit
andere karitative Einrichtungen ähnliche Fonds haben, die in Anspruch
genommen
werden können, sollten Sie bei Ihren örtlichen Verbänden erfragen.
x
|