Die Tricks der Inkassofirmen
Nicht nur
die Zahl der Schuldner nimmt immer mehr zu, auch die der
Inkassounternehmen:
1872 wurde das erste gegründet, Anfang 2006 gab es bereits rund 750,
inzwischen über 1.000 allein in
Deutschland! Sie verwalten Forderungen von schätzungsweise 30
Milliarden, wovon
sie jährlich etwa 5 Milliarden eintreiben.
Inkassobüros
gehen oft aggressiver zu Werke als Gerichtsvollzieher, obwohl sie
weniger
Rechte als diese haben. Sie arbeiten nicht selten mit Detektivbüros und
Anwaltskanzleien zusammen.
- Leisten
Sie niemals an ein Inkasso-Unternehmen Zahlungen, so lange es nicht den
Nachweis erbracht hat, dass es durch den Gläubiger legitimiert wurde,
Zahlungen
entgegenzunehmen. Wird weder Vollmacht noch Abtretungserklärung
vorgelegt,
zahlen Sie weiter an den Gläubiger.
- Auch
das Unternehmen selbst braucht eine behördliche Genehmigung! Fehlt sie,
ist das
ein Fall für den Staatsanwalt. Sog. Russen-Inkassos sind in der Regel
illegal.
- Sie
sind nicht verpflichtet, einen Inkassobüro-Mitarbeiter in Haus,
Wohnung, Büro
oder Geschäft zu lassen.
- Überprüfen
Sie die Forderungsaufstellung. Oft werden Gebühren verlangt, die
unzulässig,
erfunden oder viel zu hoch sind. Im Zweifelsfall Rat einholen bei einer
Schuldnerberatung. Zahlen Sie ungeprüft, kann man Ihnen das als
Einverständnis
auslegen. Außerdem kann es die Verjährung aufheben.
- Inkasso-Firmen
versuchen bisweilen auch Forderungen noch zu Geld zu machen, die
bereits
verjährt sind.
- Mitunter
erwecken Mitarbeiter von Inkasso-Büros bei unbedarften Menschen den
Eindruck,
sie dürften pfänden. Das stimmt nicht! Pfändungen sind nur dem
Gerichtsvollzieher erlaubt. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen!
- Lassen
Sie sich nicht von Drohungen wie Strafanzeige etc. einschüchtern. Das
ist alles
nur heiße Luft, wobei oft falsche Tatsachen vorgespiegelt werden:
Selbst Mahn-
und Vollstreckungsbescheide oder Eidesstattliche Versicherungen sind
sie nicht
befugt anzudrohen. Und verklagen kann Sie ein Inkasso-Unternehmen nur,
wenn es
die Forderungen Ihrem Gläubiger abgekauft hat.
- Das
Anprangern von Schuldnern ist gesetzwidrig. Es darf kein „Schwarzer
Mann“ den
Schuldner auf Schritt und Tritt verfolgen. Wenig machen kann man oft,
wenn
Inkasso-Mitarbeiter im privaten und beruflichen Umfeld des Schuldners
Indiskretionen
streuen über dessen finanzielle Schieflage. Dies kann gerade im
geschäftlichen
Bereich verheerende Folgen haben. Aber seit Medienunternehmer Leo Kirch
gegen
Rolf Breuer, den ehemaligen Aussichtsratsvorsitzenden der Deutschen
Bank, auch
vor dem Bundesgerichtshof gewann, stehen die Aussichten besser.
- Ein
Inkassobüro darf Ihre geschützten, persönlichen Daten nicht weitergeben.
- Seien
Sie äußerst misstrauisch, wenn jemand anruft und Ihnen eine
Rückerstattung
verspricht (z.B. überzahlte Sozialversicherungsbeiträge). Es geht nur
darum,
Ihre Bank und Kontonummer auszuspionieren. Darauf folgt kein
Geldeingang,
sondern eine Kontopfändung. Ein alter Trick von Inkasso-Unternehmen.
- Obwohl
bereits Lohnpfändungen laufen bzw. Pfändungsschutz besteht, werden zusätzliche
Kontopfändungen versucht. Die Absicht ist, den Schuldner durch den
unvermeidlichen Ärger mit der Bank zu zermürben und zur Aufgabe zu
zwingen,
also die Schulden so schnell wie möglich zurückzuzahlen, um den ganzen
Stress
wieder los zu sein. Dem kann man entgegensteuern mit einem geheimen
Reservekonto in einer anderen Stadt bei einer ganz anderen Bank oder
durch die
Mitbenutzung eines Kontos von Verwandten/Bekannten, das nicht von
Pfändung
bedroht ist. Vor allem aber kann man diese unseriösen Praktiken mit
Hilfe eines
Anwalts unterbinden lassen. Weitere Tipps siehe Kapitel „So wird Ihr
Konto
pfändungssicher“.
- Lassen
Sie sich nicht zur Zahlung von Kleinstbeträgen überreden, denn die
Forderung
steigt weiter an, wenn die Rate nicht einmal die Zinsen deckt.
- Manche
an sich legalen Inkassofirmen machen sich den schlechten Ruf der
Branche
zunutze. Dieser stammt von illegalen Forderungseintreibern aus dem
kriminellen
Milieu, die weder vor Nötigung und Androhung gewaltsamer Mittel
zurückschrecken, noch davor, diese auch bei Bedarf tatsächlich
anzuwenden
(Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, ja sogar Mord).
- Manche
konzessionierte Inkassobüros geben sich den Anschein, über Beziehungen
zum
Milieu (auch und vor allem in Osteuropa) zu verfügen und/oder sie
beschäftigen
Mitarbeiter, die durch ihr martialisches Erscheinungsbild Furcht
einflößen
sollen; manche sind sogar so dreist, ihre Internet-Auftritte
dementsprechend zu
gestalten.
Ein seriös
arbeitendes Inkasso-Unternehmen darf nur wie folgt agieren:
- Der
Schuldner soll durch ständige briefliche, telefonische oder bisweilen
persönliche Erinnerungen veranlasst werden, die Forderung zu bezahlen.
- Der
Schuldner wird über die Rechtsfolgen (Klage, Pfändung, EV) seiner
Zahlungsverweigerung aufgeklärt.
- In
Zusammenarbeit mit Detektiven versucht man, versteckte Vermögenswerte,
Arbeitsstellen, Konten usw. ausfindig zu machen.
- Es
dürfen in Abstimmung mit dem Gläubiger Vereinbarungen getroffen und
überwacht
werden bzgl. Ratenzahlung, Stundung und Vergleich.
- Gegebenenfalls
werden mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers Pfändungen durchgeführt.
Wie bei
Banken gibt es inzwischen auch für Inkasso-Unternehmen einen
Ombudsmann, der
bei Streitigkeiten zwischen Eintreibern und Schuldnern schiedsrichtern
soll. Beschweren
können Sie sich aber auch bei Ihrem Landgericht. Kontakt:
Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Brennerstr.
76
20099
Hamburg
Tel. 040 –
28 08 26-0
Fax: 040 –
28 08 26-99
E-Mail: bdiu@inkasso.de
Internet: www.inkasso.de
oder www.bdiu.de
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