Vergleich macht reich - Teil 2
Bei jedem
sportlichen Vergleich besteht die mehr oder weniger große Möglichkeit,
dass Sie
verlieren. Wenn Sie sich aber mit einem Gläubiger vergleichen, können
Sie nur
gewinnen.
Jeder
Gläubiger-Vergleich läuft darauf hinaus, dass er sich mit weniger
zufrieden
gibt. Und damit haben Sie gewonnen. Geld nämlich. Statt 100% der
Forderung
zahlen Sie nur noch 50, 30 oder gar 10 Prozent. Alles ist möglich. Es
kommt nur
auf Ihr Verhandlungsgeschick an.
Mit
Anwendung der nachfolgend beschriebenen Tipps kann jeder insolvente
Schuldner
nur gewinnen. Und über allem steht das effiziente Motto: MUT TUT GUT.
Anders als
im Teil 1 von „Vergleich macht reich“ im vorderen Teil, wo es um
das Thema Preis-Vergleich ging, ist hier der Gläubiger-Vergleich
gemeint.
Was ist ein
Vergleich?
Eine Vereinbarung, bei der
beide Seiten, Gläubiger und Schuldner nachgeben: Der Gläubiger
verzichtet auf
einen Teil der Forderung und der Schuldner verpflichtet sich zur
Zahlung - in
einer Summe oder in Raten.
Die
nachfolgende Strategie ist der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
ähnlich, hat aber
einen entscheidenden Unterschied:
Hier wird
der Gläubiger-Vergleich nicht unternommen, um das spätere
Verbraucher-Insolvenz-Verfahren eröffnen zu können.
Der
Zweck
dieses Gläubiger-Vergleichs ist vielmehr, eben dieses Verfahren zu
vermeiden.
Denn es ist für viele Schuldner nicht erstrebenswert, sechs Jahre lang
unfrei
zu sein. Unfrei deshalb, weil man ständig Rechenschaft ablegen muss;
weil man
keine selbstständigen Entscheidungen treffen darf, sondern immer erst
das
Einverständnis des Treuhänders bei wichtigen finanziellen Aktionen
einholen
muss. Selbst ein Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel müssen gemeldet
werden.
Viele Schuldner
wollen so schnell wie möglich wieder mündig werden, selbst über Ihr
Leben
entscheiden dürfen. Deshalb streben sie unter allen Umständen einen günstigen
Vergleich an. Dabei wird gleichzeitig angestrebt, dass der
Gläubiger auf
einen Teil seiner Forderung verzichtet.
Und wenn
der angestrebte günstige Vergleich nicht gelingt? Glauben Sie es den
alten
Hasen: Er gelingt fast immer. Zu 98 Prozent. Und wenn nicht, dann ist
immer
noch eine Tür zum Ausweg offen; auf ihr steht:
Verbraucher-Insolvenz-Verfahren.
Sie haben also nichts verloren. Sie können nur gewinnen!
AAABER:
Wirklich
clevere Schuldner legen keinen Wert auf
eine Einschränkung ihrer finanziellen Freiheit für sechs lange Jahre.
Darum
versuchen sie rechtzeitig einen vorteilhaften Vergleich mit dem
Gläubiger/den Gläubigern zu schließen.
DENN
das Verbraucher-Insolvenz-Verfahren
beinhaltet noch einen zweiten gravierenden Nachteil: Dort „sind –
anders als in
einem Strafprozess – auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind,
eine
Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
herbeizuführen
(§§ 20, 97 InsO)“.
Was heißt
das im Klartext? In einem Strafprozess dürfen Sie die Aussage
verweigern. Sie
müssen sich nicht selbst belasten und dadurch ggf. eine Verurteilung
herbeiführen.
Doch im
Insolvenzverfahren dürfen Sie nicht schweigen. Sie müssen alles auf den
Tisch
legen. Verstoßen Sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht, kann Ihnen das
Wichtigste
versagt werden – nämlich die Restschuldbefreiung. Und offenbaren Sie
alles und
es kommt dadurch ein Insolvenz-Straftatbestand zu Tage (!), kann Ihnen
ebenfalls
die Restschuldbefreiung verweigert werden. Jahrelange Mühe und
Entbehrungen
waren dann umsonst. Strafrechtlich belangt werden Sie obendrein.
Für manchen
Überschuldeten eine echte Zwickmühle. Darum mein Rat: Immer
Do-it-yourself-Vereinbarungen mit den Gläubigern anstreben!
- Das ist
weniger gefährlich
- Sie sind
schneller entschuldet
- Es kommt
meist billiger
- Ihre
private, berufliche und monetäre Freiheit bleibt erhalten
Werden Sie
rechtzeitig aktiv. Warten Sie nicht, bis sie total zahlungsunfähig sind
und
nichts mehr anzubieten haben. Ein vorteilhafter Vergleich gelingt nur
dann,
wenn man noch einen Spatz in der Hand hat (die Taube auf dem Dach hat
sich der
realistische Gläubiger schon lange abgeschminkt). Wenn man aber mit
leeren
Händen dasteht, ist dies nicht möglich.
Weiterlesen:
So verbessern Sie Ihre Chancen auf einen
klasse Gläubiger-Vergleich
|