Weitere Tipps und Tricks
ACHTUNG:
Es
empfiehlt sich u.U., ein geplantes Verbraucherinsolvenzverfahren zu
bald wie
möglich zu eröffnen, da die Bundesregierung schon wieder Änderungen
beabsichtigt. Dabei soll für die ärmsten Schuldner, die ihren
Gläubigern keine
Quote anzubieten haben und nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen
können,
die Wohlverhaltensperiode auf acht (!) Jahre erhöht werden. Arme Schuldner, die das
Verfahren noch vor
Inkrafttreten dieser Änderungen eröffnen, werden weiter nach altem
Recht
behandelt und haben nur 6 statt später 8 Jahre „abzusitzen“.
Insolvenzordnung
Die
359
Paragraphen der Insolvenzordnung (InsO) können Sie im Internet
kostenlos hier
nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html
Wann bin ich alle
Schulden los?
Wenn
beim
außergerichtlichen Einigungsversuch alle Schuldner Ihrem
Schuldenbereinigungsplan zugestimmt hatten, sind Sie alle Schulden los,
sobald
Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt haben, die sich aus dem
Vergleich
ergeben. Das heißt, wenn Sie Ihre Raten bzw. Einmalzahlung vollständig
geleistet haben, müssen die Gläubiger auf die ausgehandelten
Restschulden (z.B.
50% oder 80%, je nach Verhandlungsgeschick) verzichten.
Beim
gerichtlichen Einigungsversuch muss nur noch die Mehrheit zustimmen,
damit der
Vergleich zustande kommt.
Kommt keine
Mehrheit zustande, beantragen Sie die Eröffnung des
Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens.
Falls Sie
keine Pflichten verletzt haben, wird nach sechs Jahren durch das
Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.
Beratungsmöglichkeiten,
auch viele kostenlose
Der
Beratungsbedarf in rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen, sowohl
was die
Verbraucherinsolvenz als auch, was Mahnverfahren und
Zwangsvollstreckung /
Pfändung betreffen, ist wirklich enorm.
Die
juristische Materie ist nicht immer für jeden leicht verständlich, und
ohne
Beratung kann der Laie kaum die richtigen rechtlichen Schritte
unternehmen.
Doch
Beratungsmöglichkeiten gibt es zahlreiche. Die erste
Schuldnerberatungsstelle
in Deutschland öffnete 1977 ihre Türen. Seitdem hat es keiner mehr
weit, bis zu
seiner eigenen, denn es gibt heute über 1.100 weitere (und doch reichen
die
Kapazitäten nur für 10-15% der Überschuldeten, deshalb auch die langen
Wartezeiten, s.u.):
- Viele
Städte und Gemeinden haben in ihren Sozialämtern mittlerweile auch
Schuldnerberatungsstellen untergebracht.
- Landratsämter:
wenn Sie in Ihrer Kommune nicht fündig werden, können Sie sich an Ihr
Landsratsamt wenden. Dort ist in der Regel auf jeden Fall eine
Schuldnerberatungsstelle.
- Kirchliche
Sozialdienste sind anerkannte Schuldnerberatungsstellen: Kontakt über
Telefonbuch oder Internet: Diakonie (Wohlfahrtsverband der
evangelischen
Kirche, www.diakonie.de, ca. 170
Schuldnerberatungsstellen) bzw. Caritas (Wohlfahrtsverband der
katholischen
Kirche, www.caritas.de).
- Das Gleiche
gilt für karitative Einrichtungen wie: Rotes Kreuz (über 50
Beratungsstellen,
Liste: www.drk.de/dls/schuldnerberatung/index.html),
AWO Arbeiterwohlfahrt (ca. 100 Beratungsstellen, Liste siehe www.awo.org/standpunkte-und-positionen/standpunkte-schuldnerberatung.html).
- Die
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB, www.bag-sb.de)
- Verbraucherzentralen:
www.vzbv.de, www.verbraucherzentrale.info
- Daneben
gibt es noch private Schuldnerberatungsstellen. Achten Sie aber darauf,
dass
eine behördliche Genehmigung vorliegt, denn hier wimmelt es von
schwarzen
Schafen.
- Die
örtlichen Amtsgerichte bieten ebenfalls Beratungshilfe. Sie ist
kostenlos für
diejenigen Bürger, die nach Vorschriften der Zivilprozessordnung
Anspruch auf
Prozesskostenhilfe hätten.
- Natürlich
kann man sich auch einen Rechtsanwalt wenden. Wenn die
Einkommens-Voraussetzungen
erfüllt sind, ist diese Beratung ebenso kostenlos: In
Zwangsvollstreckungssachen durch die Prozesskostenhilfe, in
Verbraucherinsolvenzsachen durch den sog. Beratungshilfeschein, die man
beim
Amtsgericht/Insolvenzgericht beantragt.
Bundesweite
Recherche nach Schuldnerberatungsstellen:
http://www.bag-sb.de/index.php?id=24
Wermutstropfen
1:
Die
Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, Sozialdienste und freien Träger
haben
eine Wartezeit von 9-12 Monaten! Das hat
seinen Grund auch darin, dass über 50% der Beratungsbüros mit nur einem
Mitarbeiter besetzt sind. 10% arbeiten sogar ausschließlich mit
Teilzeitkräften. Kein Wunder, dass die Schuldnerberater überlastet sind.
Wenn man
sich an einen Rechtsanwalt wendet, bekommt man sofort einen Termin. Die
Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit (Verhandlungen mit
Gläubigern)
sind kostenlos, wenn man einen sog. Beratungshilfeschein (gibt’s beim
Insolvenzgericht) vorlegen kann.
TIPP:
Schuldnerberatungsstellen
werden aus den Etats der jeweiligen Bundesländer und Kommunen sowie
gegebenenfalls von Kirchen und freien Trägern finanziert. Obwohl ihre
Arbeit
erfolgreich ist – 40% der Betreuten können anschließend besser mit Geld
umgehen
und 20% schaffen gar den Wiedereinstieg ins Berufsleben – werden die
staatlichen Zuschüsse meist gekürzt. Dabei zahlt sich die Arbeit aus:
Laut
„Schuldenreport 2006“ führt jeder Euro Ausgaben für die
Schuldnerberatung zur
Einsparung von zwei Euro für Sozialausgaben.
Wermutstropfen
2:
Die
Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, Sozialdienste und freien Träger
haben
bisher alle Schuldner kostenlos beraten, die Sozialhilfe beziehen oder
von
Arbeitslosigkeit betroffen sind. Wegen der ständigen Kürzungen kommen
künftig
wohl nur noch Sozialhilfeempfänger in diesen Genuss.
TIPP:
Auf den Beratungshilfeschein haben nicht nur
Sozialschwache und Arbeitslose Anspruch, sondern auch Arbeitnehmer und
Kleinselbstständige. Nähere Informationen über die Kriterien erteilt
die
Rechtsantragstelle beim Insolvenzgericht.
Auch von zuhause aus und im Eiltempo
möglich
Welch große
Vorteile das Verbraucher-Insolvenz-Verfahren für Millionen
zahlungsunfähige
Bürger bereithält, ist auf den vorangegangenen Seiten deutlich
geworden. Aber zwei
Riesen-Probleme gibt es noch:
1. Die Wartezeiten bei den
anerkannten öffentlichen
Schuldnerberatungsstellen sind inzwischen bei bis zu zwölf Monaten
angelangt.
Trotzdem ist die Tendenz: es wird noch schlimmer. Damit dauert es
mindestens
ein Jahr länger, bis der Schuldner wieder frei ist:
Wartezeit
ca. 12
Monate
+ außergerichtlicher
Einigungsversuch ca. 6
Monate
+
Verbraucher-Insolvenz-Verfahren
6 Jahre
Zeit
bis zur endgültigen
Restschuldbefreiung: ca. 7 ½ Jahre
2. Die in Kürze geplanten
Gesetzesänderungen werden die Lage für etwa 80% der Hilfe suchenden
Bürger
verschlechtern. Wer also ein Jahr auf seinen ersten Beratungstermin bei
einer
Schuldnerberatungsstelle wartet, den holt das neue Gesetz ein: Die
Restschuldbefreiung
gibt es dann nur noch unter erschwerten Bedingungen. Vor allem dauert
sie zwei
Jahre länger!
Aber es
gibt eine Lösung:
Warten Sie
nicht auf die Schuldnerberatungsstellen, gehen Sie zu einem
Rechtsanwalt/zu
einer Rechtsanwältin, der/die auf Verbraucherinsolvenzverfahren
spezialisiert
ist. Davon gibt es bundesweit Zehntausende (im Gegensatz zu nur 1.000
Schuldnerberatungsstellen).
Dort
bekommen Sie innerhalb von ein paar Tagen einen Termin – Und damit die
große
Chance, dass noch das alte Recht auf Sie angewandt wird.
Aber
die Schnelligkeit und das
bisherige Recht sind nicht die einzigen Vorteile: Es ist auch möglich,
das
Insolvenzverfahren komplett und bequem von zuhause aus durchzuführen,
egal wo
Sie wohnen. Viele Anwälte akzeptieren nämlich, dass man rein auf dem
Postweg
bzw. per Telefon und E-Mail kommuniziert.
Und
trotzdem ist die anwaltliche Rechtshilfe für die meisten Mandanten
kostenlos,
wenn sie sich vorher auf ihrem Amtsgericht den so genannten
Beratungshilfeschein besorgt haben (Selbstbeteiligung lediglich 10
Euro).
Ansonsten fällt ein Honorar von ca. 500-700 Euro an.
Geeignete
Anwälte finden Sie in Ihrem Telefonbuch oder den Gelben Seiten oder
über
folgende Kontakte:
www.anwalt24.de
Datenbank
mit über 76.000 Anwälten
www.anwaltssuchdienst.de
Datenbank mit über
10.000 Anwälten

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