Weitere Vorteile
Die doppelt
interessante Kostenseite
1. Das
Verbraucher-Insolvenz-Verfahren schlägt mit ca.
1.500 Euro zu Buche. Dazu kommen für den Treuhänder jährlich 120 Euro
(mindestens!); das sind in sechs Jahren 720 Euro oder mehr – insgesamt
also
deutlich über 2.000 Euro.
Dem
gegenüber fällt das Anwaltshonorar, das meistens zwischen 700 und 1.000
Euro
angesiedelt ist, günstiger aus. (Es ist nicht empfehlenswert, mit dem
Gläubiger-Vergleich einen konventionellen Schuldnerberater zu
beauftragen, da
diese bevorzugt die Nullplan-Lösung anbieten, die kaum zu einem
Vergleich
führt.)
2. Wer einen
Gläubiger-Vergleich mit einer Quote von
50% erzielt, spart nicht nur 50% der vorherigen Schulden, sondern
ungefähr
weitere 25% für nicht mehr länger zu zahlende Zinsen und Gebühren. Wenn
die
Quote noch tiefer liegt, entsprechend mehr.
Es lohnt
sich also allemal und mehrfach, wenn man das eingangs erwähnte Motto
„MUT TUT
GUT“ selbstbewusst anwendet.
Die weiteren Vorteile
Neben den
bereits dargelegten Vorteilen
- Persönliche
Freiheit
- Finanzielle
Freiheit
- Kostenvorteile
kommen bei
einem erfolgreichen Gläubiger-Vergleich weitere Pluspunkte hinzu:
- Schnellere
Schuldenbefreiung (im Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens kann es
inklusive
Wartezeit auf Beratungstermin und Dauer des außergerichtlichen
Einigungsversuchs bis zu 7 ½ Jahre dauern!)
- Schnellere
Beendigung von Zwangsmaßnahmen wie Pfändungsversuchen und
Eidesstattlicher
Versicherung
- Schnellere
oder sofortige Löschung aus dem Schuldenregister des Amtsgerichts
- Schnellere
oder sofortige Löschung der Negativmerkmale in der SCHUFA
- Keine
Probleme mehr mit der Hausbank
- Keine
Probleme bei beruflichem Neustart (Zuschüsse und Gründungs-Fördergelder
sind
wieder möglich)
TIPP:
Ein
in Haftung genommener Bürge hat
selbstverständlich das gleiche Recht, einen Vergleich auszuhandeln.
So wird man Steuer- und
Bafög-Schulden los
Kleine
Angst vor großen Tieren! MUT TUT GUT. Vor allem keine Angst mehr vor
Ämtern und
Behörden!
Vor dem
Gesetz, sprich der Insolvenz-Ordnung, sind alle gleich: private
Gläubiger, Banken und Firmen genau so wie das Bafög-Amt, das so
mächtige
Finanzamt oder andere Institutionen.
Somit
lassen sich Ausbildungs- oder Steuerschulden nun genauso runterhandeln
wie
Ratenkredite, Versandhauskäufe oder Handwerkerrechnungen. Lediglich
Geldstrafen, Bußgelder usw. bleiben weiter ausgeschlossen und das macht
auch
Sinn.
Sprechen
Sie Ihren Schuldnerberater oder Anwalt an. Er kann Ihnen mit Sicherheit
helfen.
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