Privatinsolvenz: Wie fange ich an?
Für
den Termin bei der Schuldnerberatung müssen Sie einiges
an persönlichen Unterlagen vorlegen, damit sich der Berater ein genaues
Bild
machen kann: Personalausweis, Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag,
Versicherungen, Kreditverträge, sämtliche Gläubigerunterlagen und ggf.
vieles
mehr.
Damit Sie an alles
denken, finden Sie hier eine
komplette Checkliste. Nicht alles wird für Ihre Situation
zutreffend sein.
Arbeiten Sie die Liste einfach der Reihe nach durch, haken Sie ab, was
erledigt
ist und zum Schluss werden Sie bestens gerüstet sein.
Noch zwei Listen
sind für Sie vorbereitet, die Sie ebenfalls vorlegen müssen: die Haushaltsliste sowie die Personalliste.
Wichtig ist, dass Sie
vollständige und wahrheitsgemäße
Angaben machen. Vergessen Sie insbesondere keinen Gläubiger. Schummeln
Sie
weder bei Einnahmen noch Ausgaben. Wenn man Ihnen später nachweisen
sollte,
dass Sie gelogen haben, wird Ihnen die Restschuldbefreiung verweigert.
Wie
finde ich eine Schuldnerberatungsstelle?
Wenn
Sie alles zusammen haben, suchen Sie sich eine
Schuldenberatungsstelle. Von diesen gibt es über 1.000 bundesweit. Ihre
Kommunalverwaltung oder das Landratsamt können Auskunft geben, wo sich
die
nächste Einrichtung befindet, wenn Ihnen keine Stelle bekannt ist bzw.
empfohlen wurde.
Im
Telefonbuch und im Internet wird man auch leicht fündig
unter dem Begriff „Schuldnerberatung“. Sie können sich auch direkt an eine
der folgenden
Organisationen wenden:
Verbraucherzentrale - Deutsches Rotes Kreuz - Arbeiterwohlfahrt -
Diakonie - Caritas - Paritätischer Wohlfahrtsverband.
WICHTIG: Sie
können nicht einfach mit Ihren Papieren unterm Arm erscheinen!
Schuldnerberatungsstellen arbeiten nur auf Terminvereinbarung. Es gibt
nämlich
immer noch nicht genug von ihnen; daher sind sie alle arbeitsmäßig
überlastet.
Und daher dauert es auch inzwischen neun bis zwölf Monate, bis zum
ersten
Termin!
Wer nicht so lange warten möchte oder kann, dem ist
es freigestellt, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Auch
Steuerberater,
Notare und Schiedsmänner dürfen Schuldnerberatungen durchführen. Hier
bekommen
Sie innerhalb von wenigen Tagen einen Termin.
Was mache ich mit
Unterhaltsschulden?
Sind
Sie mit Unterhaltszahlungen im Rückstand,
können diese bei einer Gesamtschuldenbereinigung mit berücksichtigt
werden.
Tragen Sie die Daten wie bei einem normalen Gläubiger in das
nachfolgende
Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ein.
Laufende Unterhaltszahlungen
(besonders für Kinder) haben
vor sonstigen Ratenzahlungen Vorrang (BGH XII ZR 114/03 vom 23.2.05).
Was ist, wenn ich nicht
mehr alle Gläubiger weiß?
Dann
Sie können bei der SCHUFA eine Selbstauskunft
beantragen. Sie kostet eine Gebühr von zurzeit 7,80 € (eine Auskunft
pro Jahr
ist gratis). Dies kann man persönlich machen, indem man bei der
zuständigen
Geschäftsstelle vorspricht (Adresse siehe Telefonbuch). Dort erhalten
Sie sich
frisch ausgedruckt, wenn Sie sich ausweisen können.
Sie können diese Selbstauskunft auch schriftlich beantragen.
Dazu legen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises sowie
die
o.g. Gebühr in bar oder per Scheck bei.
Auch via Internet kann man sie anfordern (www.schufa.de).
Der Betrag wird per
Lastschrift vom Konto eingezogen. In 2-3 Tagen ist sie bereits in Ihrem
Briefkasten.
In der Selbstauskunft der SCHUFA finden Sie alle Angaben, wo
Sie wann welchen Kredit in welcher Höhe beantragt haben. Oder Angaben
über
Teilzahlungskäufe (Auto, Einrichtung usw.).
Eine gute Informationsquelle ist auch der für Sie zuständige
Gerichtsvollzieher. Er stellt Ihnen auf Wunsch eine Liste zusammen,
welcher
Gläubiger ihn jemals mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie
beauftragt
hat.
Bedenken Sie aber, dass die SCHUFA-Auskunft und die
Gerichtsvollzieher-Liste nicht vollständig sein müssen. Sie könnten ja
auch
Gläubiger haben, die keinen Eintrag bei der SCHUFA gemacht haben (oder
nicht
machen konnten) oder die Ihren Gerichtsvollzieher nicht in Anspruch
genommen
haben. Hier müssen Sie sich selbst genau erinnern. Dies ist wichtig, da
das
vorzulegende Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vollständig
sein muss.
Was ist, wenn ich nicht
mehr weiß, wie viel ich einem Gläubiger schulde?
Dies ist kein großes Problem.
Schreiben Sie einfach alle Gläubiger an und bitten Sie um Auskunft über
die
aktuelle Höhe der Forderungen. Hier finden Sie vorgefertigte Musterschreiben; Sie müssen nur noch die eigene
Adresse und die des jeweiligen
Gläubigers einsetzen.
Gegebenenfalls
kann dies auch der Schuldnerberater für Sie erledigen, aber da diese
arbeitsmäßig sehr überlastet sind, sollten Sie sich nicht darauf
verlassen und
diese Vorarbeit selbst tun.
Gibt es
Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe
gibt es nur in Zivilverfahren.
Im Insolvenzverfahren gibt es den sog. Beratungshilfeschein. Den
beantragen Sie bei der Rechtsantragsstelle; Sie finden sie auf dem für
Ihren
Wohnort zuständigen Amtsgericht. Faustregel ist: Wem Prozesskostenhilfe
nach
der ZPO zustünde, der bekommt auch einen Beratungshilfeschein. Im
Beratungshilfegesetz (BerHG) ist genau festgelegt, welche
Einkommensgrenzen in
den Genuss kommen. Ist Ihnen Beratungshilfe gewährt worden, ist die
Beratung
auch beim Anwalt kostenlos (Selbstbeteiligung lediglich 10 Euro).
TIPP: Da die
Rechtsantragsstelle vielerorts
arbeitsüberlastet ist, will man oft nur das Antragsformular
aushändigen, damit
Sie es zuhause oder mit Hilfe des Anwalts ausfüllen. Das führt aber zu
Zeitverzögerungen, umso mehr wenn Rückfragen notwendig sind. Sie können
jedoch
verlangen, dass der/die Rechtspfleger/in Sie beim Ausfüllen unterstützt.
Wie
viel kostet das Privatinsolvenzverfahren
Man muss
zwei Phasen unterscheiden:
1. Die
außergerichtliche Phase:
Dieses Stadium ist für die meisten Schuldner kostenlos, wenn
man sich an eine anerkannte Schuldenberatungsstelle wendet (evtl.
fallen
geringe Kosten für Porto und Fotokopien an).
Etwas
anders kann es aussehen, wenn man sich einen Rechtsanwalt nimmt. Er/Sie
wird
nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt wie die
Schuldnerberatungsstellen. Daher
stellt er/sie ein Honorar in Rechnung, das aus eigener Tasche zu
bezahlen ist
und das sich nach der Vermögenshöhe des Schuldners richtet.
TIPP: Diese
Beratung kann dennoch kostenlos sein (von 10
Euro Selbstbeteiligung abgesehen), falls man sich auf dem für den
eigenen
Wohnsitz zuständigen Amtsgericht (und zwar auf der Rechtsantragsstelle)
einen
sog. Beratungshilfeschein holt. Im Beratungshilfegesetz (BerHG) ist
festgelegt,
welche Einkommensgrenzen in den Genuss kommen. Der Beratungshilfeschein
umfasst
- Beratung und Erörterung
- Sämtlicher Schriftverkehr
- Evtl. Antrag auf
Kontopfändungsschutz
- Außergerichtliche
Verhandlungen mit den Gläubigern
- Eröffnung
des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wenn außergerichtliche Einigung
gescheitert
ist
TIPP: Der
Beratungshilfeschein muss bewilligt sein, bevor ein
Anwalt aufgesucht wird, da eine nachträgliche Erstattung nicht erlaubt
ist.
Vermehrt gibt es auch private (kostenpflichtige)
Schuldnerberatungen. Achten Sie darauf, dass diese anerkannt – und
damit seriös
– und nicht nur Abzocker sind, die sich am Elend des Schuldners selbst
noch bereichern
wollen.
2. Die gerichtliche
Phase:
Falls
der außergerichtliche Einigungsversuch misslungen ist,
geht Ihr Fall ans Insolvenzgericht.
Hier fallen in jedem Fall Verfahrenskosten an. Sie betragen
zurzeit 1.500 - 2.000 Euro. Früher mussten die Schuldner diese vorab
aufbringen, was aber viele nicht konnten und deshalb vom sinnvollen
Insolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung ausgeschlossen
waren.
Nach den
Verbesserungen, die seit 1.12.2001 gelten, können die Verfahrenskosten
auf
Antrag auch gestundet werden. Das bedeutet, dass der Schuldner diese
Kosten
zunächst nicht vorlegen muss. Sie werden gestundet bis zum Ende der
Wohlverhaltenperiode, also sechs Jahre lang. Erst sollen also die Raten
an die
Gläubiger zurückgezahlt werden, dann kommen die Verfahrenskosten dran.
TIPP: Falls ein Schuldner in
den ersten vier Jahren nach
der Wohlverhaltensperiode finanziell immer noch nicht in der Lage ist,
seine
Verfahrenskosten zurückzuzahlen, kann er sie auch gänzlich erlassen
bekommen!
Kann ich das auch
allein machen?
Nein!
Sie brauchen fachliche Hilfe. Wenden Sie sich
dazu an eine Schuldnerberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt. Oft
können
auch Steuerberater solche Mandate übernehmen. Der Fachmann berät und
begleitet
Sie in allen Verfahrensschritten. Ihre aktive Mitarbeit ist allerdings
erforderlich; Sie können den „Fall“ nicht einfach übergeben und denken,
„der
Schuldnerberater macht das schon“.

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